Krankheit, Unfall, Mutterschaft – in diesen Fällen sind Sie von der obligatorischen Krankenversicherungsschutz abgedeckt. Doch die Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen, wenn Sie keine Zusatzversicherung abschließen. Ob sich diese lohnen, kommt auf den Einzelfall und Ihre Krankheitsgeschichte an.
Zwei Arten der Zusatzversicherungen
Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind im Gegensatz zu denen der obligatorischen Grundversicherung nicht bei allen gleich, weshalb ein Vergleich von Krankenkassen auf hilfreich sein kann. Es gibt zwei Kategorien: Die ambulante Zusatzversicherung und die Spitalzusatzversicherungen.
Zu den ambulanten Zusatzversicherungen gehören folgende:
Sehhilfen
Die Brillen und Linsenzusatzversicherungen können nur im Paket mit anderen Leistungen abgeschlossen werden (ab 10 Franken im Monat), was bedeutet, dass sich diese nur dann lohnt, wenn sie nicht nur wegen des Kostenbeitrags für Sehhilfen abschließt. Volljährige müssen für Brillen und Linsen selbst aufkommen, doch die Zusatzversicherungen beteiligen sich mit 150 bis 300 Franken pro Jahr. Eine reine Brillen und Linsenzusatzversicherung gibt es nicht.
Nicht-kassenpflichtige Medikamente
Mit dieser Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Kostendeckung der vertraglich vereinbarten Medikamente, auch wenn sie nicht in der Liste der Grundversicherung stehen. Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel gehören nicht dazu. Zusaätzlich müssen Versicherte wissen, dass ein Selbstbehalt von 10 Prozent fällig werden kann. Vergleichen lohnt sich, um die Kasse mit der grosszügigen Kostenübernahme zu finden.
Psychotherapie durch Psychologen
Die Grundversicherung übernimmt nicht die Behandlung durch einen Therapeut, der nicht vom Arzt gestellt wurde und in der Praxis arbeitet. Der Therapeut, den Sie wählen, muss in der Liste der Santésuisse aufgeführt sein, damit die Kosten erstattet werden. Sie sollten beachten, dass viele Versicherer lediglich 50 bis 90 Prozent der Kosten übernehmen und die Zahl der Sitzungen beschränkt ist.
Fitness-Abos
Bis zu 500 Franken können Sie jährlich erstatten lassen. Nicht jedes Fitnessstudio kommt für die Erstattung in Frage. Interessant ist die Versicherung nur, wenn Sie regelmässig ins Studio gehen.
Zahnzusatzversicherung
Diese Zusatzversicherung beinhaltet die Kostenerstattung für Zahnfüllungen von Karies verursacht und Zahnkorrekturen bei Kindern. Sie kann nicht erst dann abgeschlossen werden, wenn ein gesundheitliches Problem auftritt, sondern muss bereits früher abgeschlossen werden. Diese Versicherung empfiehlt sich tatsächlich für einige, denn mit ihrer Hilfe müssen die Kosten für Prothesen und Kronen nicht selbst getragen werden. Ein ärztliches Attest über einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand der Zähne ist Pflicht, um aufgenommen zu werden. Für Kinder und Jugendliche ist sie besonders empfehlenswert.
Spitalzusatzversicherungen
Es gibt vier verschiedene Spitalzusatzversicherungen zur Auswahl. Die Allgemeine Abteilung ganze Schweiz, die halbprivate Abteilung ganze Schweiz, die Private Abteilung ganze Schweiz und das Flex-Modell.
Die erste lohnt sich nur für Bewohner des ländlichen Raums mit wenig Anbindung zur Infrastruktur. Die Halbprivate lohnt sich für diejenigen Patienten, die nicht auf Komfort verzichten wollen. Allerdings sind die meisten öffentlichen Spitäler heutzutage ohnehin mit Zweibettzimmern ausgestattet, weshalb sich diese Zusatzversicherung in dieser Hinsicht nicht lohnt.
Die Private Abteilung lohnt sich für ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. Auch Kuren, Notfall- und Verlegungstransporte sind enthalten. Das Flex-Modell berücksichtigt, dass Sie sich kurz vor dem Spitaleintritt für eine Abteilung entscheiden können. Sie gilt als sinnvolle Alternative zu Halbprivat und Privat. Die Prämien sind insgesamt günstiger.